Gebühren/AGB
Art des Unterrichts | Minuten wöchentlich | Jahresgebühr /Monatsgebühr |
Einzelunterricht | 30 Min | 840.- € / 70,00 € |
Einzelunterricht | 45 Min | 1.080.- € / 90,00 € |
Einzelunterricht | 60 Min | 1.320.- € / 110,00 € |
Bei mehreren Geschwistern, die Unterricht an der Musikschule erhalten,
ermäßigt sich das Entgelt für das zweite angemeldete Kind um 10 %.
Es gibt die Möglichkeit 2-mal in der Woche Unterricht zu nehmen.
In diesem Fall verdoppelt sich die Gebühr , ohne Ermäßigung.
SCHULORDNUNG
(1) Zur Zahlung der Gebühren sind die Volljährigen, bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter verpflichtet.
(2) Die Unterrichtsgebühren sind Monatsgebühren und sind zum 1. jeden Monats zur Zahlung fällig.
(3) Die Gebühren sind je nach vereinbartem Wochentag und dem aktuellen Kalenderjahr, zwischen 37 und 40 Unterrichtseinheiten.
Der Jahresbeitrag wird der Einfachheit halber zu gleichen
Teils auf alle 12 Monate umgelegt.
(4) In Krankheit- oder sonstigen Verhinderungsfällen (z.B. Kindergeburtstag, Schulausflug, usw.) der Schülerin
oder des Schülers besteht kein Anspruch auf Gebührenerlass oder Erstattung.
In solchen Fällen muss der Unterricht auch nicht nachgeholt werden.
(5) Ausfallende Stunden durch Verhinderung des Lehrers werden nachgeholt oder rückerstattet
(6) Die Schüler der Musikschule Mozartino haben einen Anspruch auf die kostenlose Teilnahme an variablen Ensembles.
(Streicherklasse oder Orchester).
(7) Beim Auftreten ansteckender Krankheiten sind die allgemeinen Gesundheitsbestimmungen der Schule anzuwenden.
(8) Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate und kann schriftlich oder mündlich erfolgen.
(9) Während Schulferien findet kein Musikunterricht statt. Die Ferien der Musikschule richten sich nach der Ferienordnung und den
schulfreien Tagen der allgemeinbildenden Schulen in Pforzheim.