Gebühren/AGB
Art des Unterrichts | Minuten wöchentlich | Jahresgebühr /Monatsgebühr |
Einzelunterricht | 30 Min | 840.- € / 70,00 € |
Einzelunterricht | 45 Min | 1.080.- € / 90,00 € |
Einzelunterricht | 60 Min | 1.320.- € / 110,00 € |
Ermäßigungen und Unterrichtsoptionen:
- Bei mehreren Geschwistern, die Unterricht an der Musikschule erhalten, ermäßigt sich das Entgelt für das zweite angemeldete Kind um 10 %.
- Es besteht die Möglichkeit, zweimal in der Woche Unterricht zu nehmen. In diesem Fall verdoppelt sich die Gebühr ohne Ermäßigung.
SCHULORDNUNG
(1) Zur Zahlung der Gebühren sind die Volljährigen, bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter, verpflichtet.
(2) Die Unterrichtsgebühren sind Monatsgebühren und sind zum 1. jedes Monats zur Zahlung fällig.
(3) Die Gebühren umfassen je nach vereinbartem Wochentag und dem aktuellen Kalenderjahr zwischen 37 und 40 Unterrichtseinheiten. Der Jahresbeitrag wird der Einfachheit halber auf alle 12 Monate gleichmäßig umgelegt.
(4) Bei Krankheit oder sonstigen Verhinderungsfällen (z. B. Kindergeburtstag, Schulausflug, etc.) der Schülerin oder des Schülers besteht kein Anspruch auf Gebührenerlass oder Erstattung. In solchen Fällen muss der Unterricht nicht nachgeholt werden.
(5) Ausgefallene Stunden durch Verhinderung des Lehrers werden nachgeholt oder rückerstattet.
(6) Die Schüler der Musikschule Mozartino haben Anspruch auf die kostenlose Teilnahme an variablen Ensembles (z. B. Streicherklasse oder Orchester).
(7) Beim Auftreten ansteckender Krankheiten sind die allgemeinen Gesundheitsbestimmungen der Schule anzuwenden.
(8) Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate und kann schriftlich oder mündlich erfolgen.
(9) Während der Schulferien findet kein Musikunterricht statt. Die Ferien der Musikschule richten sich nach der Ferienordnung und den schulfreien Tagen der allgemeinbildenden Schulen in Pforzheim.
(2) Die Unterrichtsgebühren sind Monatsgebühren und sind zum 1. jedes Monats zur Zahlung fällig.
(3) Die Gebühren umfassen je nach vereinbartem Wochentag und dem aktuellen Kalenderjahr zwischen 37 und 40 Unterrichtseinheiten. Der Jahresbeitrag wird der Einfachheit halber auf alle 12 Monate gleichmäßig umgelegt.
(4) Bei Krankheit oder sonstigen Verhinderungsfällen (z. B. Kindergeburtstag, Schulausflug, etc.) der Schülerin oder des Schülers besteht kein Anspruch auf Gebührenerlass oder Erstattung. In solchen Fällen muss der Unterricht nicht nachgeholt werden.
(5) Ausgefallene Stunden durch Verhinderung des Lehrers werden nachgeholt oder rückerstattet.
(6) Die Schüler der Musikschule Mozartino haben Anspruch auf die kostenlose Teilnahme an variablen Ensembles (z. B. Streicherklasse oder Orchester).
(7) Beim Auftreten ansteckender Krankheiten sind die allgemeinen Gesundheitsbestimmungen der Schule anzuwenden.
(8) Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate und kann schriftlich oder mündlich erfolgen.
(9) Während der Schulferien findet kein Musikunterricht statt. Die Ferien der Musikschule richten sich nach der Ferienordnung und den schulfreien Tagen der allgemeinbildenden Schulen in Pforzheim.